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Dokumentationspflicht

Wertstoffe sammeln mit System

Seit 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft, die vor allem auf eine Stärkung des Recyclings und der Wiederverwendung abzielt. Die Neufassung des Gesetzes sieht unter § 3 Abs. 1 die Getrenntsammelpflicht und vorrangige Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling für folgende Abfälle vor:

  • Papier, Pappe und Kartonagen mit Ausnahme von Hygienepapier
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfälle

Diese Abfälle sind vom Abfallerzeuger getrennt zu erfassen, zu sammeln und vorrangig der stofflichen Verwertung zuzuführen.

Bei der gesetzeskonformen Erfüllung der neuen Anforderungen unterstützen wir Sie gerne auf allen Ebenen. Hierzu bieten wir Ihnen umfangreiche Dienstleistungen mit maßgeschneiderten Behältersystemen, die wir im Holsystem für Sie einfach und ohne Mehraufwand entsorgen. Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem gewerblichen Kleinanlieferbereich im Industriegebiet Heidelberg.

Die Dokumentationspflicht der getrennten Erfassung der oben genannten Abfallfraktionen, die auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vom Abfallerzeuger vorgelegt werden muss, können wir gerne für Sie erstellen. Damit haben Sie die Anforderungen an die GewAbfV vollumfänglich erfüllt.

 

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